FAQs – häufig gestellte Fragen zu den Honorarabrechnungen

Kontaktieren Sie uns unter:

Christian Verlag und Christophorus: autoren@christian-verlag.de
Bruckmann (inkl. F&T und J. Berg): autoren@bruckmann.de
GeraMond: autoren@geramond.de
National Geographic: autoren@nationalgeographic-buch.de
Sutton: autoren@suttonverlag.de  

Wann bekomme ich meine Abrechnung?

Die Honorarabrechnungen werden vertragsgemäß innerhalb einer Frist von bis zu 3 Monaten nach Beendigung der Abrechnungsperiode erstellt und bezahlt. Es gibt 2 Abrechnungsperioden: 01.01. – 30.06. und 01.07. – 31.12. eines Jahres. Das erste Halbjahr wird bis zum 30.09. des Jahres und das zweite Halbjahr bis zum 31.03. des Folgejahres abgerechnet.

Was bedeuten die Begriffe auf der Abrechnung?

Gesamt

Hier wird der gesamte Absatz Ihres Buches in der Abrechnungsperiode ausgewiesen. Dazu zählen neben den Verkäufen, auch die Partie- und Freiexemplare sowie die Sonder- und Ramschverkäufe

Remi

Hier werden die Remittenden im Abrechnungszeitraum ausgewiesen, also die Bücher, welche von den Händlern an den Verlag zurückgegeben wurden. Diese Rückläufer erhöhen den Bestand der Bücher im Verlag und reduzieren somit sowohl den Gesamtabsatz als auch den Gesamterlös.

Ramsch

Bücher, welche eine Ladenpreisaufhebung erfahren, dürfen zum Zwecke  der bestmöglichen Verwertung verramscht werden. Am Erlös ist der Autor gemäß
§ 5 Honorar im Verlagsvertrag beteiligt.

Partie

Hier werden die sogenannten Partieexemplare ausgewiesen. Das sind Bücher, die an den Buchhandel traditionell in Form eines Naturalrabattes abgegeben werden (wenn z.B. ein Händler eine „Partie“ von 10 Exemplaren abnimmt, kann er ein elftes gratis hinzu bekommen).

Freie

Hier sind alle Freiexemplare ausgewiesen – insbesondere die Belegexemplare für Autoren und Fotografen, für die Nationalbibliotheken und die Presseexemplare.

Netto

Ausgehend vom Gesamtabsatz, abzüglich der Remissionen sowie Partie- und Frei- und Ramschexemplare errechnet sich die abgesetzte Netto-Stückzahl und der Netto-Verlagserlös Ihres
Buches. Diese bereinigte Zahl ist die Berechnungsgrundlage für Ihr Honorar gemäß den Vereinbarungen im Verlagsvertrag.

Wie kommt es zu einer negativen Abrechnung?

Händler haben das Recht, Bücher an den Verlag zurück zu geben – siehe Remi. Diese Bücher werden wieder in den Bestand unseres Lagers aufgenommen und den Händlern der Kaufpreis erstattet. Lt. Vertrag erhalten Sie ein vereinbartes Honorar für jedes verkaufte und bezahlte Exemplar. Diese bereits an Sie honorierten und nun von uns zurück genommenen Bücher, sind demnach nicht mehr verkauft und bezahlt. Daher rechnen wir das dafür gewährte Honorar nun nachträglich negativ ab.

Wie lang dürfen Händler Bücher zurück senden/ entstehen Remissionen?

Dies ist nicht befristet.

Wo finde ich den Umsatz der Sonderproduktionen und Lizenzen?

Die Honorierung für alle Sonderausgaben wie z.B. Auftragsproduktionen oder Lizenzausgaben werden separat und im ganzen Jahr laufend abgerechnet.
Sollten Lizenzen Ihrer Titel verkauft worden sein, werden diese innerhalb von 3 Monaten nach der jeweiligen Halbjahresabrechnung honoriert, sofern wir die Erlöse bereits erhalten haben.

Warum erhalte ich eine Rechnung mit dem Betrag 0,00 € und warum habe ich diese bisher nicht erhalten?

Es wurden entweder keine Umsätze im Abrechnungszeitraum erzielt, oder der vertraglich vereinbarte verrechenbare Vorschuss ist höher als die Ihnen zustehende Umsatzprovision. Im letzten Fall findet eine Verrechnung statt.
 
Bisher wurden nur Rechnungen mit positiven oder negativen Rechnungsbeträgen versandt. Für mehr Transparenz, erhalten Sie künftig ggf. auch Abrechnungen mit dem Betrag 0,00 €.

Stimmen Ihre Stammdaten nicht?

Bitte prüfen Sie die angegebenen Daten wie Adresse, Bankverbindung, Steuernummer, Steuersatz usw. Sollten sich hier Änderungen ergeben haben, füllen Sie bitte den Autorenfragebogen erneut aus und schicken uns diesen gern auch per email zu.