1.1 Wir (die GeraNova Bruckmann Verlagshaus GmbH, Bruckmann Verlag GmbH, GeraMond Verlag GmbH, Christian Verlag GmbH, LandIdee Verlag GmbH, Ein Herz für Tiere Media GmbH; alle Infanteriestraße 11a, 80797 München, Deutschland) bestellen Waren und Werkleistungen ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Entgegenstehende oder unseren Einkaufs bedingungen abweichende AGB erkennen wir nicht an. Nehmen wir die Lieferung oder Leistung ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann hieraus nicht abgeleitet werden, wir hätten Ihre Lieferbedingungen angenommen.
1.2 Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit Ihnen.
2.1 Nehmen Sie unsere Bestellung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang durch schriftliche und unterschriebene Erklärung an, so sind wir nicht mehr an die Bestellung gebunden.
2.2 Nur schriftlich erteilte und unterschriebene Bestellungen sind rechtsverbindlich, mündlich erteilte Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages.
2.3 Einem in Ihren Angeboten, Auftragsbestätigungen oder AGB geregelten Selbstbelieferungsvorbehalt wird ausdrücklich widersprochen.
3.1 Wir behalten uns vor, im Falle von Feuer, Unglücksfällen, Streiks oder bei Vorliegen von Umständen, die von uns nicht zu vertreten sind, die Bestellung abzuändern, aufzuschieben oder zu annullieren.
3.2 Eine Annullierung der Bestellung bleibt weiterhin vorbehalten bei von uns nicht zu vertretenden Auftragsannullierungen unserer Kunden, welche die Bestellung direkt betreffen. Im Fall der Annullierung werden Ihnen bereits erbrachte Leistungen und der auf diese Leistungen entfallende Gewinnanteil vergütet.
3.3 Wir können Änderungen des Liefergegenstandes auch nach Vertragsabschluss verlangen, soweit dies für Sie zumutbar ist. Bei dieser Vertragsänderung sind die Auswirkungen von beiden Seiten, insbesondere hinsichtlich der Mehr- oder Minderkosten sowie der Liefertermine, angemessen zu berücksichtigen.
4.1 Vereinbarte Preise verstehen sich als Festpreise ausschließlich Umsatzsteuer, einschließlich Verpackung, Material, Nebenleistungen etc. Soll der bestellte Gegenstand in veränderter Form geliefert werden, ist hierzu unsere Zustimmung einzuholen; mangels abweichender Vereinbarung gilt der ursprünglich festgelegte Preis. Setzen Sie Ihre Listenpreise herab, bevor Ihre Bestellung zum Versand gegeben wird, ist dies bei der Bestellung bereits zu berücksichtigen.
4.2 Wir zahlen, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung, vollständiger Abnahme und Rechnungsstellung mit 3,75% Skonto, 2% Skonto innerhalb von 30 Tagen oder innerhalb von 75 Tagen netto. Dies gilt auch für Abschlags- oder Teilzahlungen.
4.3 Die Rechnung ist getrennt von der Ware zweifach zu übersenden. Die Rechnung muss eindeutig auf den Auftrag gebenden Verlag ausgestellt sein, Rechtsform und Firmierung enthalten und die Produktbezeichnung, bei Produktionsaufträgen unsere Titel/ Projekt- Nummer und den ausgeschriebenen Titel, ggf. bei Teillieferungen die verbleibende Restmengen enthalten.
4.4 Ab einem bestimmten Lieferanten-Jahresumsatz wird uns zum Ende eines Jahres (Stichtag 31.12.) ein Bonus auf den Gesamtumsatz gewährt. Sofern nicht abweichend vereinbart beträgt dieser 1% pro – gesondert zu vereinbarendem – Umsatzschritt (Bsp.: Umsatzschritt ist € 250.000.-. Bei Umsatz größer € 250.000.- beträgt die Rückvergütung 1%, bei Umsatz größer 2 * € 250.000.- 2%, größer 3 * €250.000.- 3% etc., jeweils auf den Gesamtumsatz), abzurechnen bis zum 15.1. des Folgejahres. Einbezogen in die Bonusberechnung werden die Umsätze sämtlicher Verlage (siehe Punkt 1.1).
4.5 Soweit Sie keinen höheren Schaden nachweisen kann, ist unsere Verpflichtung zur Zahlung von pauschaliertem Verzugsschaden maximal auf 5 % per Anno beschränkt.
5.1 Der Versand erfolgt frei Haus auf Ihre Kosten und Gefahr.
5.2 Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu verständigen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, die eine rechtzeitige Lieferung voraussichtlich unmöglich machen. Die Annahme der verspäteten Lieferung enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.
5.3 Auf das Ausbleiben notwendiger, von uns zu liefernder Unterlagen, können Sie sich nur berufen, wenn Sie die Unterlagen schriftlich angemahnt und nicht unverzüglich erhalten haben.
5.4 Ohne weitere Vereinbarung sind Sie zu Teillieferungen nicht berechtigt. Bei früherer Anlieferung als vereinbart behalten wir uns vor, die Rücksendung auf Ihre Kosten und Gefahr vorzunehmen. Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine Rücksendung, so lagert die Ware bis zum Liefertermin bei uns auf Ihre Kosten und Gefahr. Wir behalten uns im Falle vorzeitiger Lieferung vor, die Zahlung erst am vereinbarten Fälligkeitstag vorzunehmen.
5.5 Über- und Unterlieferungen sind ausschließlich nach zuvor mit uns getroffenen Absprachen möglich und Überlieferungen können auch nur schriftlicher Vereinbarung einen Vergütungsanspruch auslösen.
6.1 Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden von 0,25% des Netto-Lieferwertes pro Tag im Verzug zu verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 10% des Netto-Lieferwertes. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Sie haben das Recht, uns nachzuweisen, dass infolge des Verzuges kein oder ein westliche niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Pauschale erniedrigt sich dann entsprechend.
6.2 Der entsprechende Vorbehalt nach Punkt 6.1 kann bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden.
7.1 Wenn eine besondere Transportart von uns nicht vorgeschrieben wurde, ist die für uns bezüglich Kosten, Weg, Entladung usw. wirtschaftlichste Transportart zu wählen. Ist Preisstellung ab Lieferwerk oder Verkaufslager vereinbart, sind Lieferungen zu den jeweils niedrigsten Kosten zu befördern.
7.2 Mehrkosten für Expressgut oder sonstige Versandarten, die durch Lieferverzug entstehen, sind durch Sie zu tragen.
7.3 Die Berechnung von Pfandgeldern für Verpackungsaufwand ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme bilden die von der VerpackV §§ 7 und 8 betroffenen Verpackungen. Für die Entsorgung der div. Packmittel gelten die Bestimmungen der Verpackungsverordnungen nach § 4 für Transportverpackungen, § 5 für Umverpackungen, § 6 für Verkaufsverpackungen. 7.4 Bei Frachtsendungen ist uns eine Versandanzeige am Tage des Versands gesondert zu übermitteln.
Werkleistungen
7.5 Sie verpflichten sich, nur Werkzeuge, Gegenstände, Werkstoffe und sonstige Materialien zu verwenden, an denen Rechte Dritter nicht geltend gemacht werden können.
7.6 Sie erhalten – soweit erforderlich – von uns auf Anforderung die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Daten, Zeichnungen, Modelle oder sonstigen Unterlagen. Diese verbleiben in unserem Eigentum und sind auf Verlangen unbeschädigt zurückzugeben.
Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu untersuchen. Die Rüge ist in jedem Fall rechtzeitig erfolgt, soweit sie Ihnen innerhalb einer Frist von sieben (7) Tagen zugeht.
9.1 Sie garantieren und sichern zu, dass sämtliche Lieferungen und Leistungen in vereinbarter bester Qualität dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik, den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften, Fachverbänden etc. entsprechen. Bedenken gegen die von uns gewünschte Art der Ausführung sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
9.2 Sie garantieren und sichern zu, dass sämtliche Lieferungen Schutzrechte Dritter nicht verletzen. Sie stellen uns und unsere Kunden und Mitarbeiter von Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen frei. Wir sind berechtigt, auf Ihre Kosten die Genehmigung zur Benutzung der betreffenden Liefergegenstände und Leistungen vom Berechtigten zu bewirken.
9.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei (2) Jahre ab Gefahr-übergang, soweit nicht die gesetzliche Gewährleistungsfrist länger ist oder eine anders vereinbart wurde.
9.4 Wir sind nach unserer Wahl im Fall von Mängeln nach § 437 BGB berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen (durch Beseitigung des Mangels oder Nachlieferung), zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Im Fall des Rücktritts bleibt Ihr Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung unberührt.
9.5 In dringenden Fällen sind wir berechtigt, in Abstimmung mit Ihnen etwaige Mängel selbst zu beseitigen und Sie mit den Aufwendungen zu belasten.
9.6 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
10.1 In Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haften wir auf den typischen, vorhersehbaren Schaden, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung auf Schadenersatz statt der Leistung, wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
10.2 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
10.3 Sie haften nach den gesetzlichen Vorschriften.
11.1 Sie versichern hiermit ausdrücklich, dass die Ware nicht unter verlängertem Eigentumsvorbehalt eines Dritten steht.
11.2 Eigentumsvorbehalten bzgl. zu liefernder Gegenstände, Werkleistungen o.ä. wird ausdrücklich widersprochen.
12.1 Die Aufrechnung gegen Forderungen, die uns gegen Sie aus dem Auftrag zustehen, ist nur insoweit zulässig, als Ihre Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem können Sie mit solchen Forderungen aufrechnen, die Ihnen anstelle eines aus dem Vertragsverhältnis gebührenden Zurückbehaltungsrechts zustehen.
12.2 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte können Sie nur geltend machen, wenn Ihr Gegenanspruch auch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und darüber hinaus die in Ziffer 12.1 bezeichneten Voraussetzungen für den Gegenanspruch vorliegen.
12.3 Sie sind nicht berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, die nicht unbillig verweigert wird, den Auftrag an Dritte weiterzugeben.
12.4 Sie sind ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, die nicht unbillig verweigert wird, nicht berechtigt, Ihre Forderungen gegen uns an Dritte abzutreten.
Sämtliche uns überlassene Unterlagen wie Entwürfe, Layouts, Pläne, Beschreibungen u. ä. gehen mit Zahlung des Kaufpreises ohne besondere Entschädigung einschließlich aller Nutzungsrechte auf uns über.
Sie haben den Vertragsabschluss vertraulich zu behandeln und dürfen in Werbematerialen und Referenzlisten auf geschäftliche Verbindungen mit uns erst nach der von uns erteilten schriftlichen Zustimmung hinweisen. Sie verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Einzelheiten, die Ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten. Unsere Bestellungen dürfen in keiner Weise Dritten zugänglich gemacht und nicht bemustert werden.
15.1 Erfüllungsort der Lieferungen ist der jeweils von uns angegebene Ort, bei Fehlen einer solchen Angabe München.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrags-verhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten ist München. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. Wir haben jedoch das Recht, Sie vor Gericht an Ihrem Wohn- bzw. Geschäftssitzes in Anspruch zu nehmen.
15.3 Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Überein-kommens der UN über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Lieber Geschäftspartner, Zusammen mit unserem Partner Deutsche Datenschutz Consult GmbH haben wir eine interne Meldestelle zur vertraulichen Meldung von Gesetzesverstößen, die wir begangen haben könnten, eingerichtet.
Wir haben uns entschieden, diese nicht nur für unsere Mitarbeiter zugänglich zu machen, sondern auch für Sie, als Partner, der mit uns geschäftlich zu hat.
Die interne Meldestelle wird einen Meldekanal zur Verfügung stellen, mit dessen Hilfe Sie Hinweise über mögliche Verstöße von uns oder unseren Führungskräften per Text- oder Sprachnachrichten erfassen können. Die Meldung kann anonym erfolgen, also ohne, dass Sie Ihren Namen oder Kontaktdaten angeben müssen. Aber auch, wenn Sie den nicht anonymen Weg wählen, werden Ihre Daten vertraulich behandelt.
Die Deutsche Datenschutz Consult wird Sie kontinuierlich auf dem Laufenden halten, was den Fortschritt der Bearbeitung Ihrer Meldung betrifft, sofern Sie dies wünschen.
Neben der Meldung an die interne Meldestelle steht Ihnen selbstverständlich auch der Weg zu den externen Meldestellen offen. Externe Meldestellen sind solche, die der Bund, die Länder oder bestimmte Ämter betreiben.
Die Meldestelle erreichen Sie über folgenden Link: